BAföG – eine sichere Studienfinanzierung
BAföG- das “Bundesausbildungsförderungsgesetz” vom 26. August 1971 ist schon fast 35 Jahre alt.
Ein Ausbildungsförderungssystem für Studierende gab es zwar schon seit 1957, das sog. “Honnefer Modell”, bei dem Förderung aufgrund von Richtlinien vergeben wurde. Neu beim BAföG war, dass es nun einen (einklagbaren) Rechtsanspruch gab. Dies ist positiv, weil es (Rechts-)Sicherheit gibt, andererseits wurden die Regelungen im Zuge von Einzelfallgerechtigkeit immer detaillierter und komplizierter.
Das senkt Transparenz und Akzeptanz des BAföG. Ein Nachteil ist, dass beim Vollzug eines Massengesetzes Lücken und Härtefälle nicht gut und unbürokratisch schnell gelöst werden können.
Ziel des BAföG ist die Verknüpfung eines sozialpolitischen mit einem bildungspolitischen Ansatz. “Der soziale Rechtsstaat, der soziale Unterschiede durch eine differenzierte Sozialordnung auszugleichen hat, ist verpflichtet, durch Gewährung von individueller Ausbildungsförderung auf eine berufliche Chancengleichheit der jungen Menschen hinzuwirken”.
Gerade Kinder aus bildungsfernen Schichten sind stärker geneigt, technisch-naturwissenschaftliche Studiengänge zu wählen. In diesen Ausbildungsgängen braucht unsere Gesellschaft mehr Studierende.
Jeder, der geeignet und willens ist, muss die Möglichkeit erhalten, studieren zu können- unabhängig vom Geldbeutel der Eltern.
Das Wissen, wie ein Studium finanziert werden kann, ist für die Entscheidung für die Aufnahme eines Studiums von grundsätzlicher Bedeutung. Dafür müssen die Informationen im Vorfeld der Studienentscheidung die Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern erreichen. Nur so können neue Begabungspotenziale aus bildungsfernen Schichten an die Hochschulen kommen.
weitere Informationen unter: http://www.studentenwerk-marburg.de/finanzierung/bafoeg.html