Beschlussfassung vom 22. Juni 2005
Mit Korrekturen. Beschluss FBR 9.5.07 und FBR 11.07.07
Die Fachbereichsräte der Fachbereiche Germanistik und Kunstwissenschaften und Fremdsprachliche
Philologien der Philipps-Universität Marburg haben gem. 50 Abs. 1 Nr. 1 HHG in
der Fassung vom 31. Juni 2000 (GVBl. I S. 374), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.
Dezember 2004 (GVBl. I S. 466), am 22. Juni 2005 folgende Ordnung beschlossen:
Studien- und Prüfungsordnung
für den Studiengang:
Sprache und Kommunikation/Language and Communication
mit dem Abschluss Bachelor of Arts (B.A.)
an der Philipps-Universität Marburg
vom 22. Juni 2005
Inhaltsverzeichnis:
§ 1 Anwendungsbereich
§ 2 Ziele des Studiums
§ 3 Studienvoraussetzungen
§ 4 Studienbeginn
§ 5 Regelstudienzeit, Modularisierung, Arbeitsaufwand (Leistungspunkte)
§ 6 Studienberatung
§ 7 Anrechnung von Studienzeiten und von Studien- und Prüfungsleistungen
§ 8 Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums
§ 9 Lehr- und Lernformen
§ 10 Prüfungen
§ 11 Bachelorarbeit
§ 12 Prüfungsausschuss
§ 13 Prüfer und Prüferinnen, Beisitzer und Beisitzerinnen
§ 14 Anmeldung und Fristen für Prüfungen
§ 15 Studien- und Prüfungsleistungen bei Krankheit und Behinderungen sowie bei
familiären Belastungen
§ 16 Bewertung der Prüfungsleistungen
§ 17 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
§ 18 Wiederholung von Prüfungen und Verlust des Prüfungsanspruches
§ 19 Endgültiges Nicht-Bestehen der Bachelorprüfung
§ 20 Freiversuch
§ 21 Verleihung des Bachelorgrades
§ 22 Einsicht in die Prüfungsakte und -dokumentation
§ 23 Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement
§ 24 Geltungsdauer
§ 25 In-Kraft-Treten
Anlagen
Anlage 1: Modulbeschreibungen tabellarisch
Anlage 2: exemplarischer Studienverlaufsplan
Anlage 3: Praktikumsrichtlinie
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§ 1
Anwendungsbereich
Diese Studien- und Prüfungsordnung (nachfolgend „Ordnung“ oder „Bachelorordnung“
genannt) regelt auf der Grundlage der Allgemeinen Bestimmungen für Studien- und
Prüfungsordnungen in Bachelor- und Masterstudiengängen an der Philipps-Universität
Marburg vom 20. Dezember 2004 (StAnz. ….. S. …) – (nachfolgend Allgemeine
Bestimmungen genannt) – Ziele, Inhalte, Aufbau und Gliederung von Studium und Prüfungen
des Studienganges „Sprache und Kommunikation“ mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“
(B.A.).
§ 2
Ziele des Studiums
(1) Ziel des Studiums ist es, einen wissenschaftlich qualifizierten und zugleich berufsrelevanten
Abschluss zu erwerben, der den Einstieg in verschiedene sprach- und kommunikationsorientierte
Berufsfelder oder die Aufnahme eines weiterführenden Studiengangs mit dem
Abschluss „Master of Arts (M.A.)“ ermöglicht.
(2) Wissenschaftlich begründete Methoden der Sprachanalyse werden zur Erreichung dieser
Qualifikation im Verlauf des Studiums ebenso erworben wie Kenntnisse und Fähigkeiten zu
den wesentlichen Aspekten der sprachlichen Kommunikation. Der Studiengang betont das
Erreichen einer mehrsprachigen Kompetenz und beteiligt dazu verschiedene linguistische
Fächer. Die Absolventen besitzen Schlüsselqualifikationen in der Kommunikationsfähigkeit
und können sie situations- und zielgruppenadäquat einsetzen.
(3) Absolventen und Absolventinnen des Studiengangs haben als mehrsprachige Experten für
Sprache und Sprachen, für mündliche und schriftliche Kommunikation zum Beispiel in den
Bereichen Medien, Politik, Öffentlichkeitsarbeit, Sprachdatenverarbeitung und Sprachunterricht
Berufsmöglichkeiten. Wissenschaftlich begründete Methoden der Sprachanalyse werden
ebenso erworben wie Kenntnisse und Fähigkeiten zu allen Aspekten der sprachlichen
Kommunikation. Durch die Betonung der mehrsprachigen Kompetenz und die Beteiligung
verschiedener linguistischer Fächer ergibt sich eine Internationalisierung des Studiengangs
und eröffnen sich internationale Berufsfelder.
(4) Ziele der Bereiche des Studiengangs sind im Einzelnen:
1. Bereich Linguistik
Qualifikationsziele dieses Bereichs sind:
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen grundlegende Kenntnisse der Prinzipien,
Möglichkeiten und Probleme sprachlicher Verständigung und können dabei die Rolle von
Gesprächspartnern, Situationen und anderen Faktoren einschätzen.
- Die Absolventen und Absolventinnen beherrschen grundlegende Methoden zur Analyse
gesprochener und geschriebener Sprache auf den verschiedenen Ebenen der Sprache. Sie
können diese Methoden auf ihre Muttersprache und fremde Sprachen anwenden.
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen Fähigkeiten zur analytischen
Auseinandersetzung mit den Strukturen und Funktionen gesprochener und geschriebener
Sprache, mit Textsorten und Stilebenen.
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen zentrale Fähigkeiten zur Analyse von
Texten, zur Textrezeption und Textproduktion.
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2. Bereich Fremdsprachen
Qualifikationsziele dieses Bereichs sind:
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen Sicherheit im schriftlichen Ausdruck im
Englischen entsprechend dem Niveau C1 nach „Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen
für Sprachen“.
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen eine mündliche und schriftliche
Kommunikationsfähigkeit in einer Fremdsprache oder in zwei Fremdsprachen (in den
Sprachen Französisch, Italienisch, Spanisch und Russisch entsprechend dem Niveau C1,
in den anderen Sprachen Niveau B1; über Ausnahmefälle entscheidet der Prüfungsausschuss).
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen linguistisch-analytische und praktische
Erfahrung mit mindestens einer fremden Sprache und Kultur, auch im Kontrast zur
eigenen Muttersprache.
3. Bereich Berufsfeld
Qualifikationsziele dieses Bereichs sind:
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen grundlegende Kenntnisse in einer oder
zwei berufsrelevanten Fachrichtungen ihres Studienfaches.
- Die Absolventen und Absolventinnen besitzen konkrete praktische Erfahrungen in
mindestens einem möglichen Berufsfeld und haben die Anforderungen aus der erfahrenen
Berufspraxis in ihrem Studium reflektiert.
- Die Absolventen und Absolventinnen erwerben Schlüsselqualifikationen für die Berufstätigkeit,
unter anderem in der Datenverarbeitung, der Teamarbeit und Informationsvermittlung.
- Die Absolventen und Absolventinnen haben Methoden, Theorien und Ergebnisse der
Sprachwissenschaften auf mindestens ein Berufsfeld angewandt.
§ 3
Studienvoraussetzungen
(1) Zum Studium im Bachelorstudiengang Sprache und Kommunikation ist berechtigt, wer die
Voraussetzungen gemäß § 3 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen nachweist.
(2) Darüber hinaus werden verlangt:
- Kenntnisse der englischen Sprache, Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
für Sprachen, die zur Erarbeitung der notwendigen Fachliteratur befähigen,
- Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache, Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen
Referenzrahmens für Sprachen, oder Latinum oder Graecum.
Latein- und Griechischkenntnisse werden nachgewiesen durch:
- das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, in dem das Latinum oder Graecum bescheinigt
wird
- das Zeugnis über die bestandene Ergänzungsprüfung nach der Verordnung über die
Ergänzungsprüfungen im Lateinischen und Griechischen vom 29. Juni 2003 (Abl. 8/2003 S.
479)
- das Zeugnis über die bestandene Sprachprüfung nach der Prüfungsordnung für die
Sprachprüfung in Griechisch und Latein des Fachbereichs Altertumswissenschaften der
Philipps-Universität vom 3. Februar 1999 (StAnz 43/1999 S. 3244)
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§ 4
Studienbeginn
Das Studium kann nur zu einem Wintersemester aufgenommen werden.
§ 5
Regelstudienzeit, Modularisierung, Studienaufwand, (Leistungspunkte)
(1) Die Regelstudienzeit für den Studiengang B.A. Sprache und Kommunikation beträgt drei
Jahre. Ein Teilzeitstudium ist gemäß § 5 Abs. 1 Allgemeine Bestimmungen möglich.
(2) Die Gesamtzahl der gemäß § 5 Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen im Bachelorstudiengang
Sprache und Kommunikation zu erwerbenden Leistungspunkte beträgt 180 ECTS-Punkte.
§ 6
Studienberatung
(1) Für die Studienfachberatung benennen die beteiligten Fachbereiche einen hauptamtlich
Lehrenden bzw. eine hauptamtliche Lehrende, der bzw. die für die Studienberatung im
Studiengang verantwortlich ist.
(2) Die beteiligten Fachbereiche benennen außerdem für jeden Studierenden bzw. jede
Studierende einen Lehrenden bzw. eine Lehrende, der als Mentor bzw. die als Mentorin für
den Studierenden bzw. die Studierende zuständig ist. Alle hauptamtlich im Studiengang
Lehrenden beteiligen sich an der Mentorierung.
(3) Unmittelbar vor oder zu Beginn der Vorlesungszeit des Wintersemesters findet eine
Orientierungsveranstaltung für Studienanfänger und Studienanfängerinnen statt. Im Anschluss
setzt die Mentorierung gemäß Absatz 2 ein. Studierende des Faches werden dringend gebeten,
vor Aufnahme des Studiums und mindestens nach jedem Studienjahr die fachspezifische
Studienberatung oder die für sie bestimmten Mentoren oder Mentorinnen aufzusuchen.
(4) Fachübergreifende Studienberatung bietet die Zentrale Arbeitsstelle für Studienorientierung
und -beratung (ZAS) der Philipps-Universität an.
§ 7
Anrechnung von Studienzeiten und von Studien- und Prüfungsleistungen
Die Anrechnung von Studienzeiten und von Studien- und Prüfungsleistungen bestimmt sich
nach § 7 Allgemeine Bestimmungen.
§ 8
Inhalt, Aufbau und Gliederung des Studiums
(1) Das Studium gliedert sich in drei Bereiche, von denen jeder vier bis sechs zu absolvierende
Module enthält. Die Bereiche, Module und zugeordneten ECTS-Punkte des Studiums
sind:
1. Bereich Linguistik:
Modul 1: Propädeutikum 12 ECTS-Punkte
Modul 2: Sprachliche Strukturen I 12 ECTS-Punkte
Modul 3: Sprachliche Strukturen II 12 ECTS-Punkte
Modul 4: Gesprächsanalyse/Sprechwissenschaft 12 ECTS-Punkte
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Modul 5: Pragmatik/Textlinguistik 12 ECTS-Punkte
Modul 6: Empirische Methoden/Statistik 6 ECTS-Punkte
Summe 66
2. Bereich Fremdsprachen
Modul 7: Fremdsprache – Grundstufe 12 ECTS-Punkte (Wahlpflicht)
Modul 8: Fremdsprache – Aufbaustufe 12 ECTS-Punkte (Wahlpflicht)
Modul 9: Fremdsprache – Grundstufe 12 ECTS-Punkte (Wahlpflicht)
Modul 10: Fremdsprache – Aufbaustufe 12 ECTS-Punkte (Wahlpflicht)
Modul 11: Schreibpraxis Englisch 12 ECTS-Punkte
Modul 12: Sprachwissenschaftl. und kulturelle Basis 12 ECTS-Punkte
Summe 48
3. Bereich Berufsfeld
Modul 13: Linguistische Vertiefungen 12 ECTS-Punkte
Modul 14: Berufsorientierte Anwendungen 12 ECTS-Punkte
Modul 15: Nichtlinguistisches Wahlmodul 12 ECTS-Punkte (Wahlpflicht)
Modul 16: Praktikum 18 ECTS-Punkte
Modul 17: Bachelorarbeit 12 ECTS-Punkte
Summe 66
(2) Der Bereich Linguistik ist ein Pflichtbereich, in dem die Module 1 bis 6 zu absolvieren
sind; die Bereiche Fremdsprachen und Berufsfeld enthalten neben den Pflichtmodulen die
gekennzeichneten Wahlpflichtmodule. Die Module und ihre Verteilung über die Studienjahre
werden im Anlage 1 näher beschrieben.
(3) Im Bereich Fremdsprachen wählt der bzw. die Studierende aus den Modulen 7 bis 10 zwei
Module aus, die sich auf eine oder auf zwei Sprachen beziehen können. Je nach den vorhandenen
Vorkenntnissen wählt er bzw. sie dabei ein Grundstufen- oder ein Aufbaumodul aus
dem Angebot der Philipps-Universität Marburg aus. Nach jetzigem Angebot der Universität
sind dabei die folgenden Sprachen wählbar: Arabisch, Chinesisch, Englisch, Französisch,
Italienisch, Japanisch, Niederländisch, Persisch, Russisch, Schwedisch, Spanisch. Die im
Grundstufenmodul gewählte Fremdsprache kann im Aufbaumodul vertieft studiert werden.
Englisch kann nur als Sprache eines Aufbaumoduls gewählt werden.
(5) Im Studium sind 180 ECTS-Punkte zu erwerben. Davon sollen nach Möglichkeit 30
Punkte an einer nicht-deutschsprachigen Hochschule im Ausland erworben werden. Lehrveranstaltungen
an ausländischen Hochschulen können gem. § 7 für den Bachelorstudiengang
Sprache und Kommunikation der Philipps-Universität ebenso anerkannt werden wie Praktika
im Ausland.
(6) Das Nichtlinguistische Wahlmodul 15 dient der individuellen Profilbildung der Studierenden
außerhalb der Sprachwissenschaften. Die Inhalte des Moduls sind daher von den Studierenden
je nach Interessenlage und geplanter beruflicher Orientierung aus dem Modulangebot
der Philipps-Universität Marburg wählbar. Ein Anspruch, insbesondere in den zulassungsbeschränkten
Fächern, ein Modul wählen zu können, entsteht dadurch nicht. Die Wahl sollte
mit der Studienberatung (Mentor bzw. Mentorin) abgesprochen werden.
§ 9
Lehr- und Lernformen
Die im Bachelorstudiengang Sprache und Kommunikation eingesetzten Lehr- und
Lernformen sind:
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Vorlesungen
Die Vorlesung dient vor allem der zusammenhängenden Darstellung und Vermittlung
von wissenschaftlichem oder künstlerischem Grund- und Spezialwissen und von methodischen
Kenntnissen. Die Vorlesung erfüllt eine zentrale Funktion; sie stellt Ereignisse,
Strukturen und Wirkungszusammenhänge eines Sachgebiets zusammenfassend dar und
vermittelt allgemeines Orientierungswissen, insbesondere in der Form von Einführungsvorlesungen.
Die Einführungsvorlesung präsentiert einen Überblick über wissenschaftliche Erkenntnisse
des Studiengangs anhand von Beispielen. Möglich ist, dass eine Einführungsvorlesung
durch ein Tutorium begleitet wird, in dem das in der Vorlesung erworbene
Wissen überprüft wird. Daneben können Vorlesungen auch zu ausgewählten Problemen
stattfinden.
Selbststudium
Das Selbststudium dient der Vor- und Nacharbeit von Lehrveranstaltungen und Prüfungen.
Es dient der Recherche und Aneignung von Kontext- und Basiswissen.
Übungen
Übungen dienen der Einführung in spezielle Fragen und werden oft in Ergänzung und
Vertiefung zu einer Vorlesung angeboten. Dabei leitet der bzw. die Lehrende die
Veranstaltung, stellt Aufgaben, kontrolliert die Tätigkeit der Studierenden und leitet die
Diskussion; die Studierenden üben Fertigkeiten und Methoden der jeweiligen Fachdisziplin,
lösen Übungsaufgaben, erarbeiten selbständig Beiträge und tragen diese während
der Übungsstunde wieder vor.
Seminare
In Seminaren werden fachspezifische Themen von den Studierenden eigenständig
bearbeitet. Die im Seminar erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse sowie Arbeitstechniken
in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit sollen angewendet werden. Die
Teilnehmer und Teilnehmerinnen erarbeiten dafür selbständig längere Beiträge
(Referate, Hausarbeiten) und tragen die gewonnenen Erkenntnisse in den Seminarveranstaltungen
vor und stellen sie zur Diskussion. In den ersten Semestern dienen Proseminare
der Aneignung der Arbeitsmethoden und des Handwerkzeugs des Faches am
Beispiel des Fachthemas. In Hauptseminaren im folgenden Teil des Studiums sollen
komplexe Fragestellungen erarbeitet werden. Neue Problemstellungen werden mit
wissenschaftlichen Methoden im Wechsel von Vortrag und Diskussion erörtert und
bewertet. Lektüreseminare enthalten die Bearbeitung von Literatur zu ausgewählten
Themen, welche von den Studierenden gelesen, verarbeitet und zusammengefasst
werden müssen. In Studienprojekt-Seminaren werden eigenständige Forschungen
innerhalb eines Rahmenthemas durchgeführt (forschendes Lernen). Sie reichen von der
Forschungsplanung über die Recherche bis zur öffentlichen Ergebnispräsentation. Die
Arbeit wird in Arbeitsgruppen weitgehend selbständig durchgeführt. Das Teilnehmen an
Forschungsseminaren ermöglicht fortgeschrittenen Studierenden die Mitarbeit an
speziellen Forschungsprojekten.
E-learning
Veranstaltungen auf der Basis von elektronisch (meist im Internet) bereitgestellten
Lehreinheiten verwenden multimediale Präsentationsformen. Studenten bzw. Studentinnen
lesen bereitgestellte Texte, erarbeiten Lösungen zu Fragen und senden Antworten
(auch bei Prüfungen) an Lehrende. Kommunikation zwischen Studierenden und Lehrenden
findet meist auf dem E-mail-Weg statt.
Hausarbeiten
Hausarbeiten sind schriftliche Darstellungen zu begrenzten Themen, die von den Studierenden
eigenständig ausgewählt und (in Absprache mit einer Lehrperson und unter
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Anwendung wissenschaftlicher Arbeitstechniken) bearbeitet werden. Die Studierenden
sollen ein Thema in einer begrenzten Zeit (vor allem in der vorlesungsfreien Zeit) und
unter Verwendung eigenständig recherchierter Quellen und Fachliteratur wissenschaftlich
bearbeiten und schriftlich darstellen.
Kolloquien
Das Kolloquium dient der Diskussion wissenschaftlicher Erkenntnisse und der Erörterung
aktueller Forschungsprobleme. Kolloquien sind Foren des Austauschs von Lehrenden
und Studierenden über ihre Bachelor- und Masterarbeiten und andere Forschungsarbeiten.
Praktika
In einem Praktikum, das in der Regel außerhalb der Universität stattfindet, werden
berufsrelevante Qualifikationen erworben. Ein Praktikum umfasst die Suche des Praktikumsplatzes,
die Kontaktaufnahme mit der Einrichtung, praktisches Arbeiten sowie das
Verfassen eines Praktikumsberichtes. Es wird durch eine Praktikumsrichtlinie (siehe
Anlage 3) geregelt.
Exkursionen
Exkursionen finden als Anschauungsunterricht außerhalb der Universität statt. Exkursionen
werden als Blockveranstaltungen eintägig oder mehrtägig zusammenhängend durchgeführt.
Im Rahmen der Beobachtung „vor Ort“ werden theoretische Kenntnisse
angewandt und in neue Untersuchungen eingebracht. Die Exkursionen werden in einer
Lehrveranstaltung thematisch vorbereitet und von einer Lehrperson geleitet. Mehrtätige
Exkursionen werden gegebenenfalls im Rahmen von Lehrforschungsprojekten durchgeführt.
§ 10
Prüfungen
(1) Die Bachelorprüfung findet sukzessiv in Form von Modulprüfungen statt. Die Bachelorprüfung
ist bestanden, wenn alle Module, die gemäß der Bachelorordnung zu absolvieren
sind, bestanden sind.
(2) Prüfungsformen sind mündliche Prüfungen, Referate, Hausaufgaben, Klausuren, Hausarbeiten,
Projektarbeiten und –präsentationen und Kombinationen von diesen Formen. Näheres
wird in den Modulbeschreibungen (Anlage 1) geregelt.
(3) Durch eine mündliche Prüfungsleistung soll der Kandidat bzw. die Kandidatin nachweisen,
dass er bzw. sie die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt und spezielle
Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag. Ferner soll festgestellt
werden, ob der Kandidat bzw. die Kandidatin über ein dem Stand des Studiums entsprechendes
Grundlagenwissen verfügt. Die Mindestdauer soll 30 Minuten je Kandidat bzw. Kandidatin
nicht unterschreiten. Die wesentlichen Gegenstände und Ergebnisse der mündlichen
Prüfungsleistungen sind in einem Protokoll festzuhalten. Das Ergebnis ist dem Kandidaten
bzw. der Kandidatin im Anschluss an die mündlichen Prüfungsleistungen bekannt zu geben.
Mündliche Prüfungen können als Gruppenprüfungen durchgeführt werden.
(4) Ein Referat ist eine mündliche Prüfungsleistung, mit der der Kandidat bzw. die Kandidatin
im Rahmen eines Seminars oder einer ähnlichen Veranstaltung nachweist, dass er bzw. sie die
erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse sowie Arbeitstechniken in selbständiger wissenschaftlicher
Arbeit anwenden kann. Mit dem Referat präsentiert der Kandidat bzw. die
Kandidatin in der Regel seine bzw. ihre Arbeitsergebnisse vor anderen Studierenden und
seinem Prüfer oder seiner Prüferin bzw. ihrem Prüfer oder ihrer Prüferin.
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(5) In den Klausurarbeiten und sonstigen schriftlichen Arbeiten soll der Kandidat bzw. die
Kandidatin nachweisen, dass er bzw. sie auf der Basis des notwendigen Grundlagenwissens in
begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden seines bzw. ihres
Faches Aufgaben lösen und Themen bearbeiten kann. Die Modulregelungen können
vorsehen, dass dem Kandidaten bzw. der Kandidatin Themen zur Auswahl gestellt werden.
Die Dauer einer Klausurarbeit darf 90 Minuten nicht unterschreiten.
(6) Eine schriftliche Hausarbeit wird im Zusammenhang mit einer oder mehreren Lehrveranstaltungen
angefertigt. Mit der Hausarbeit hat der Kandidat bzw. die Kandidatin nachzuweisen,
dass er bzw. sie die erworbenen Sach- und Methodenkenntnisse sowie Arbeitstechniken
in selbständiger wissenschaftlicher Arbeit anwenden kann. Die maximale Bearbeitungszeit
einer schriftlichen Hausarbeit beträgt vier Wochen. Die Arbeit soll einen Umfang von 15 bis
20 Seiten nicht überschreiten.
(7) Durch Projektarbeiten wird in der Regel die Fähigkeit zur Teamarbeit und insbesondere
zur Entwicklung, Durchsetzung und Präsentation von Konzepten nachgewiesen. Hierbei soll
der Kandidat bzw. die Kandidatin nachweisen, dass er bzw. sie an einer größeren Aufgabe
Ziele definieren sowie interdisziplinäre Lösungsansätze und Konzepte erarbeiten kann. Die
Dauer der Projektarbeiten wird in den jeweiligen Modulbeschreibungen geregelt. Bei einer in
Form einer Teamarbeit erbrachten Projektarbeit muss der Beitrag des einzelnen Kandidaten
bzw. der einzelnen Kandidatin deutlich erkennbar und bewertbar sein und die Anforderungen
nach Satz 1 erfüllen.
(8) Studierende des Studiengangs sind berechtigt, bei mündlichen Prüfungen zuzuhören.
Näheres regelt § 10, Abs. 3 Allgemeine Bestimmungen.
§ 11
Bachelorarbeit
(1) Im Studiengang Sprache und Kommunikation wird im Modul 17 eine schriftliche
Prüfungsarbeit (Bachelorarbeit) angefertigt. Das Thema der Bachelorarbeit, die ca. 30 Seiten
(anderthalbzeilig, Schriftgröße 12 Punkt) umfassen soll, muss so beschaffen sein, dass es
innerhalb einer Frist von 8 Wochen bearbeitet werden kann. Gruppenarbeiten sind
ausgeschlossen.
(2) In begründeten Ausnahmefällen kann die bzw. der Vorsitzende des Prüfungsausschusses
die Bearbeitungszeit um vier Wochen verlängern. Bei krankheitsbegründeten
Verlängerungsanträgen, die auch über diese Frist hinausgehen können, kann der
Prüfungsausschuss die Vorlage eines ärztlichen Attests verlangen. Die maximale
Verlängerungsfrist beträgt in diesen Fällen zwei Monate.
(3) Voraussetzung für die Zulassung zur Bachelorarbeit ist die erfolgreiche Absolvierung von
wenigstens 11 der für den Studiengang anrechenbaren Module. Die folgenden Module (siehe
§ 8 Abs. 1) können während des Abschlusses der Bachelorarbeit abgeschlossen werden:
Fremdsprachenaufbaumodule und die Module 12 und 14.
(4) In der Bachelorarbeit soll der Kandidat bzw. die Kandidatin zeigen, dass er bzw. sie in der
Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus den Gegenstandsbereichen des
B.A. Sprache und Kommunikation selbständig wissenschaftlich zu bearbeiten. Er bzw. sie
weist nach, dass er bzw. sie
- die grundlegenden Techniken wissenschaftlichen Arbeitens beherrscht,
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- die Form und Struktur wissenschaftlicher Argumentation beherrscht,
- die Fähigkeit zu eigenständiger Textproduktion besitzt,
- die Fähigkeit besitzt, sich selbständig neue Wissensgebiete zu erschließen und sie
intellektuell zu verarbeiten.
(5) Weiteres regelt § 11 Abs. 6, Abs. 8 und folgende der Allgemeine Bestimmungen.
§ 12
Prüfungsausschuss
(1) Für die Prüfungen im Bachelorstudiengang Sprache und Kommunikation wird ein
Prüfungsausschuss der beteiligten Fachbereiche gebildet. Der Prüfungsausschuss besteht aus
drei Hochschullehrern/Hochschullehrerinnen, einem wissenschaftlichen Mitarbeiter/einer
wissenschaftlichen Mitarbeiterin und einem Studenten/einer Studentin. Der Prüfungsausschuss
wählt einen Vorsitzenden/eine Vorsitzende aus seiner Mitte. Der bzw. die Vorsitzende
bereitet die Beschlüsse des Prüfungsausschusses vor und führt sie aus. Er bzw. sie führt die
laufenden Geschäfte in eigener Zuständigkeit. Über den Widerspruch gegen eine Entscheidung
des bzw. der Vorsitzenden sowie über sonstige Widersprüche entscheidet der Prüfungsausschuss.
(2) Im übrigen gelten die Regelungen des § 12 Allgemeine Bestimmungen.
§ 13
Prüfer und Prüferinnen, Beisitzer und Beisitzerinnen
Für die Bestellung von Prüfern und Prüferinnen, Beisitzern und Beisitzerinnen gelten die
Regelungen von § 13 Allgemeine Bestimmungen.
§ 14
Anmeldung und Fristen für Prüfungen
(1) Anmeldungen zu Modulen sind bis zwei Wochen nach Beginn der Vorlesungszeit
möglich.
(2) Der Prüfungszeitraum variiert in Abhängigkeit von der Form der Modulprüfungen.
Modulprüfungen, die in der Form einer mündlichen Prüfung oder einer Klausurarbeit erfolgen,
finden im Rahmen einer zugehörigen Modulveranstaltung oder im unmittelbaren
Anschluss daran statt. Modulprüfungen, die in der Form eines Referats oder einer Projektarbeit
erfolgen, finden im Rahmen einer zugehörigen Modulveranstaltung statt. Modulprüfungen,
die in der Form einer schriftlichen Hausarbeit erfolgen, finden im Anschluss an eine
zugehörige Modulveranstaltung statt und enden 4 Wochen vor Beginn des neuen Semesters.
(3) Wiederholungsprüfungen finden in der Frist der letzten 3 Wochen vor Beginn des neuen
Semesters und in der ersten Woche des neuen Semesters statt. Bei Modulprüfungen, die in der
Form einer mündlichen Prüfung, einer Klausurarbeit, eines Referats oder einer Projektarbeit
stattgefunden haben, wird die Form der Wiederholungsprüfung als mündliche Prüfung oder
Klausurarbeit von dem Prüfer festgelegt. Bei Modulprüfungen, die in der Form einer schriftlichen
Hausarbeit stattgefunden haben, besteht die Wiederholungsprüfung in der Überarbeitung
derselben Hausarbeit.
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(4) Zu Prüfungen muss sich der bzw. die Studierende innerhalb des Anmeldezeitraums in der
vom Prüfungsausschuss festgelegten Form anmelden. Der Anmeldezeitraum zu Modulprüfungen,
die in der Form einer mündlichen Prüfung, einer Klausurarbeit oder einer schriftlichen
Hausarbeit erfolgen, liegt spätestens in der vierten Woche vor Vorlesungsende. Der
Anmeldezeitraum zu Modulprüfungen, die in der Form eines Referats oder einer Projektarbeit
erfolgen, liegt jeweils in der zweiten Woche derjenigen Vorlesungszeit, in der die Prüfung
stattfinden soll.
(5) An Prüfungen darf teilnehmen, wer an der Philipps-Universität für einen Studiengang
eingeschrieben ist, dem das jeweilige Modul durch die Prüfungsordnung zugeordnet ist, wer
die Zulassungsvoraussetzungen, die diese Bachelorordnung festlegt, erfüllt, und wer den
Prüfungsanspruch in dem Studiengang oder einem verwandten Studiengang nicht verloren
hat.
(6) Bestandene Modulprüfungen können nicht wiederholt werden.
(7) Ort und Zeitraum der Prüfung sowie die Form der Anmeldung sind den Studierenden
rechtzeitig in geeigneter Form öffentlich bekannt zu geben. Ebenso sind die Rücktrittsbedingungen
bekannt zu geben. Über die Zulassung bzw. Nicht-Zulassung zu einer Prüfung ist der
Kandidat bzw. die Kandidatin in der vom Prüfungsamt festgesetzten Form zu informieren.
§ 15
Studien- und Prüfungsleistungen bei Krankheit und Behinderungen sowie bei
familiären Belastungen
Es gelten die Regelungen gemäß § 15 Allgemeine Bestimmungen, die der Beseitigung von
Benachteiligungen dienen, die aus Behinderung, Krankheit oder aus der Betreuung von nahen
Angehörigen, insbesondere Kindern, entstehen können.
§ 16
Bewertung der Prüfungsleistungen
Prüfungsleistungen werden gemäß § 16 Allgemeine Bestimmungen bewertet. Die Gesamtnote
errechnet sich aus dem nach Leistungspunkten (ECTS-Punkten) gewichteten Durchschnitt der
Modulnoten. Lediglich die Note des Praktikumsmoduls (Modul 16) geht nur gemäß der
Hälfte seines Leistungspunkteumfangs in diese Berechnung ein. Die erreichten Modulnoten
werden im Diploma Supplement vollständig aufgeführt.
§ 17
Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
Für Versäumnis, Rücktritt, Täuschung und Ordnungsverstoß gilt § 17 Allgemeine Bestimmungen.
§ 18
Wiederholung von Prüfungen und Verlust des Prüfungsanspruches
Die Wiederholung von Prüfungen und der Verlust des Prüfungsanspruches bestimmen sich
nach § 18 Allgemeine Bestimmungen. Die Wiederholbarkeit der Bachelorarbeit regelt § 11,
Abs. 13 Allgemeine Bestimmungen.
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§ 19
Endgültiges Nicht-Bestehen der Bachelorprüfung
Das endgültige Nicht-Bestehen des Bachelorprüfung legt § 19 Allgemeine Bestimmungen fest.
§ 20
Freiversuch
Ein Freiversuch ist nicht vorgesehen.
§ 21
Verleihung des Bachelorgrades
Auf Grund der bestandenen Bachelorprüfung wird der akademische Grad Bachelor of Arts
(B.A) verliehen.
§ 22
Einsicht in die Prüfungsakte und -dokumentation
Einsicht in die Prüfungsakte ist gemäß § 22 Allgemeine Bestimmungen auf Antrag möglich.
§ 23
Zeugnis, Urkunde, Diploma Supplement
Nach der bestandenen Bachelorprüfung erhält der bzw. die Studierende gemäß § 23
Allgemeine Bestimmungen ein Zeugnis, das die Gesamtnote und die in den Modulen erzielten
Noten enthält, eine Urkunde über die Verleihung des Abschlussgrades, englischsprachige
Ausfertigungen des Zeugnisses und der Urkunde und ein Diploma Supplement.
§ 24
Geltungsdauer
Die Ordnung gilt für alle Studierenden, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Sprache und
Kommunikation an der Philipps-Universität Marburg vor dem Wintersemester 2009/2010
aufgenommen haben.
§ 25
In-Kraft-Treten
Die Bachelorordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Staatsanzeiger des Landes
Hessen in Kraft.
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Anlage 1: Modulbeschreibungen
Modulbezeichnung Modul 1: Propädeutikum
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
- Auffrischung und Vertiefung der Kenntnisse zur grammatischen
Analyse,
- Einführung in alle wichtigen Bereiche der Linguistik,
- Fähigkeit, Texte mit den Kategorien der traditionellen
Grammatik zu analysieren.
- Kennenlernen der Grundlagen, Teilgebiete, Analysemethoden
und wesentlichen Ergebnisse der Linguistik
Die deutsche Sprache wird in jedem Fall untersucht; daneben
können andere Sprachen analysiert werden.
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Das Modul besteht aus drei Veranstaltungen:
- Übung Propädeutikum zur Grammatik des Deutschen, oder
die Übung Rechtschreibung und Zeichensetzung.
- Einführung in die Linguistik I
- Einführung in die Linguistik II
(Die Inhalte dieser Einführungsveranstaltungen werden in einem
Themenkatalog detailliert beschrieben.)
Lehr- und
Prüfungssprache
Die Einführung in die Linguistik kann auch in englischer
Sprache angeboten werden.
Voraussetzungen für
die Teilnahme
Keine. Der zweite Teil der Einführung in die Linguistik muss
nach dem ersten Teil absolviert werden.
Verwendbarkeit des
Moduls
Pflichtmodul. Das Modul besitzt eine wesentliche Orientierungsfunktion
für den Studiengang.
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten ist die
erfolgreich abgeschlossene Modulprüfung. Sie besteht aus einer
Klausur zur Übung (90 Minuten), einer Klausur zum Stoff von
Linguistik I (90 Minuten) und einer Klausur zum Stoff von
Linguistik II (90 Minuten).
Übung (4 LP)
Einführung in die Linguistik I (4 LP)
Einführung in die Linguistik II (4 LP)
Arbeitsaufwand
Lehrveranstaltungszeit (6 Semesterwochenstunden) 90 Std.
Vorbereitung Lehrveranstaltungen; Lektüre 120 Std.
Hausaufgaben 60 Std.
Klausurvorbereitungen und Klausur 90 Std.
Noten Die Modulnote wird durch Gewichtung nach LP-Wertigkeit der
Veranstaltungen ermittelt.
Turnus des Angebots Jährlich
Dauer des Moduls zwei Semester
Modulbezeichnung Modul 2: Sprachliche Strukturen I
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
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Inhalt und
Qualifikationsziel
Erwerb wissenschaftlicher Grundkenntnisse auf folgenden
Gebieten:
- Unterscheidung zwischen struktureller und realisationsbezogener
Sprachbetrachtung
- Produktion von Sprachlauten einschließlich diastratischer,
diatopischer und individueller Varianten
- Akustik und Perzeption der Sprachlaute
- Phonologische (systematische) Betrachtung der Sprachlaute
- Ausgewählte Theorien der phonologischen und morphologischen
Struktur
- Morphologische (systematische) Betrachtung sprachlicher
Formen
Erwerb von Methodenkenntnissen/Fertigkeiten in:
- Unterscheidung zwischen Normaussprache und
abweichenden Ausspracheformen im Deutschen oder einer
anderen Sprache
- Durchführung phonologischer Analysen
- Vergleich verschiedener Phonemsysteme
- Identifizierung und Beschreibung fremdsprachiger Akzente
- Durchführung morphologischer Analysen
- Vergleich morphologischer Systeme
Berufsrelevante Schlüsselqualifikationen in:
- Präsentation von Arbeitsergebnissen
- Medieneinsatz
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Überblicksvorlesung zur Phonetik mit Klausur (4 ECTS)
Proseminar oder Vorlesung zur Phonologie (4 ECTS)
Proseminar oder Vorlesung zur Morphologie (4 ECTS
Es ist mindestens ein Proseminar mit Referat als Prüfungsleistung
zu wählen.
Lehr- und
Prüfungssprache
Deutsch, Englisch oder Französisch in Abhängigkeit davon, ob
die jeweilige LV aus dem Lehrprogramm des FB 09 oder 10
gewählt wird. Alle drei sind ausdrücklich möglich.
Voraussetzungen für
die Teilnahme
Das Modul sollte zu Beginn des Studiums parallel zum Modul
“Propädeutikum” absolviert werden. Innerhalb des Moduls
sollte die Phonetik-Vorlesung möglichst vor, keinesfalls jedoch
nach den beiden anderen Lehrveranstaltungen absolviert
werden.
Verwendbarkeit des
Moduls
Pflichtmodul zum Studienbeginn; Voraussetzung für den
Besuch vertiefender Lehrveranstaltungen in den Modulen
Sprachliche Strukturen II und Linguistische Anwendungen und
Vertiefungen; auch für andere B.A.-Studiengänge (B.A.
“Germanistik”) oder auch die Lehramts-Studiengänge verwendbar,
Studiengang zur Vorbereitung auf die Erweiterungsprüfung
„Deutsch als Fremdsprache“ für das Lehramt
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend im Rahmen
der jeweiligen Lehrveranstaltung erbracht: Die VL “Einführung
in die Phonetik” wird mit einer Klausur abgeschlossen; die
VL/das PS zur Phonologie sowie zur Morphologie werden
entweder mit Klausur oder mit einem Referat von mindestens
45 Min. abgeschlossen. Die Studierenden müssen mindestens
ein PS besuchen, so dass mindestens ein Referat als Prüfungs14
leistung gefordert wird.
Arbeitsaufwand
Präsenz 90 Stunden
Nacharbeit 60 Stunden
Studienbegleitende Lektüre 90 Stunden
Prüfungsvorbereitung 120 Stunden
Noten Die Note ergibt sich aus dem Mittel der Teilprüfungsleistungen
Turnus des Angebots
Die Vorlesung “Einführung in die Phonetik” wird in jedem
Wintersemester angeboten. Die Lehrveranstaltungen zu
Phonologie und Morphologie werden alternierend in jedem
Semester angeboten, bei Bedarf auch häufiger.
Dauer des Moduls Ein Semester
Modulbezeichnung Modul 3: Sprachliche Strukturen II
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Inhalte:
- Syntax und/oder Semantik als wesentliche Strukturebenen
der Sprache,
- Beschreibungsansätze und Theorien der modernen
Linguistik zu Syntax/Semantik.
Ziele:
- Erwerb grundlegender Kenntnisse über die sprachlichen
Teilsysteme Syntax und/oder Semantik,
- Analyse sprachlicher Phänomene in diesen Bereichen,
- Kenntnisse zu zentralen theoretischen Konzepte,
- Erwerb von Kenntnissen über Gemeinsamkeiten und Unterschiede
zwischen Sprachen.
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Das Modul besteht aus einer Vorlesung zur Syntax und/oder
Semantik und einem inhaltlich zugehörigen Seminar.
Lehr- und
Prüfungssprache
Die Lehrveranstaltungen können auch in englischer Sprache
angeboten werden.
Voraussetzungen für
die Teilnahme Modul Propädeutikum
Verwendbarkeit des
Moduls
Pflichtmodul für den B.A. Sprache und Kommunikation, für die
Erweiterungsprüfung „Deutsch als Fremdsprache“ für das
Lehramt.
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
In der Vorlesung studienbegleitende Prüfungen in Form von
Klausuren; im Hauptseminar ein Referat zu einem Thema des
Seminars. Das Referat muss anschließend schriftlich ausgearbeitet
werden (Hausarbeit).
Arbeitsaufwand
Lehrveranstaltungszeit 60 Std.
Vorbereitungszeit Vorlesung und Seminar 80 Std.
Klausurvorbereitung 60 Std.
Vorbereitung Referat 60 Std.
Vorbereitung und Anfertigen Hausarbeit 100 Std.
Noten Die Note besteht in der Note der Hausarbeit.
Turnus des Angebots In jedem zweiten Semester
Dauer des Moduls Zwei Semester
15
Modulbezeichnung Modul 4: Sprechwissenschaft und Gesprächsanalyse
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Theoretische Grundkenntnisse aus den Wissenschaftsbereichen
- Faktoren und Bedingungen der mündlichen Kommunikation
- Gesprächs-, Rede- und Argumentationsstrukturen
- Rollenkonstituierung
- Persönlichkeitsbezogene Parameter
- Genderbezogene Spezifika
- Pragmatische, dialogische und semantische Dimensionen
von para- und extralingualen Sprechausdrucksmitteln und
von Turn-Taking
Fertigkeiten in der Analyse mündlicher Texte:
- Kommunikationsstrukturen
- Argumentationsaufbau
- Para- und extralinguale Parameter
- Zielgruppenadäquatheit
- Situationsbezug
- Sprachliche Angemessenheit (Textsorten/Stilebenen)
Fertigkeiten in der Produktion mündlicher Texte:
- Referat
- Freie Rede
- Gesprächsmoderation
- Interview
Präsentation von Arbeitsergebnissen:
- Einsatz von Medien
- Visualisierung
- Intramediale Verknüpfung
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Überblicksvorlesung (Einführung in die Grundlagen der
Wissenschaftsgebiete) 4 ECTS
Seminar (Analyse mündlicher Texte) 4 ECTS
Übung (Produktion mündlicher Texte und Präsentation) 4 ECTS
Lehr- und
Prüfungssprache Deutsch
Voraussetzungen für
die Teilnahme
Seminar und Übung nach der ÜberblicksVorlesung (in der
Regel im 2. Fachsemester) dieses Moduls
Verwendbarkeit des
Moduls
Pflichtmodul im B.A. Sprache und Kommunikation; Lehramt
Deutsch
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Die Prüfungsleistungen werden studienbegleitend im Rahmen
der jeweiligen Lehrveranstaltung erbracht: Klausur zur
Vorlesung; schriftlich ausgearbeitete Gesprächsanalyse zum
Seminar; mündliche Textproduktion in der Übung (alternativ:
Referat, Interview, Gesprächsmoderation, Präsentation)
Arbeitsaufwand
Lehrveranstaltungszeit 90 Std.
Nacharbeit 60 Std.
Literatur 70 Std.
Transkript, Gesprächsanalyse und Ausarbeitung 60 Std.
Vorbereitung mündlicher Seminarleistung 40 Std.
Klausurvorbereitung und Klausur 40 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus dem Mittel der Teilprüfungsleistungen.
Turnus des Angebots Beginn mit jedem Sommersemester
16
Dauer des Moduls Zwei Semester
Modulbezeichnung Modul 5: Textlinguistik und Pragmatik
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Grundlagenkenntnisse:
- Grundlagen pragmatischer Texttheorien
- Strukturprinzipien der Textorganisation
- Einsichten in Regularitäten der Textkonstitution
- Strukturprinzipien der Textorganisation
Fertigkeiten in angewandter Textlinguistik:
- Analyse von Textstrukturen
- Fähigkeit zur reflektierten Produktion und Optimierung
unterschiedlicher Textsorten
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Vorlesung zu Grundlagen derTexttheorie 4 ECTS
Schreibwerkstatt (Textanalyse, Textproduktion und
Textoptimierung als Projekt) 8 ECTS
Lehr- und
Prüfungssprache deutsch
Voraussetzungen für
die Teilnahme
Abschluss des Moduls Propädeutikum und der texttheoretischen
Grundlagenvorlesung
Verwendbarkeit des
Moduls Pflichtmodul für den B.A.
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Klausur zur Vorlesung
Projektarbeit Textproduktion (incl. Konzept)
Arbeitsaufwand
Lehrveranstaltungszeit 60 Std.
Nacharbeit 40 Std.
Literatur 80 Std.
Schreibprojekt 140 Std.
Klausurvorbereitung und Klausur 40 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der beiden
Teilprüfungsleistungen.
Turnus des Angebots Beginn mit jedem Wintersemester
Dauer des Moduls Zwei Semester
Modulbezeichnung Modul 6: Empirische Methoden und Statistik
Leistungspunkte 6 ECTS-Punkte
17
Inhalt und
Qualifikationsziel
Inhalte:
- linguistische Feldmethoden
- Korpuslinguistik
- Verschriftung / Transkription von Daten
- Statistik
- Umgang mit Datenbanken und linguistischer Software
Ziele:
- grundlegende Methodenkompetenz in der empirischen
Sprachwissenschaft,
- Fähigkeit zur eigenständigen Erhebung, Organisation und
Auswertung linguistischer Daten.
Berufsrelevante Schlüsselqualifikationen in empirischer Arbeit:
- Datenerhebung und –auswertung,
- statistischer Analyse von Daten,
- Fähigkeit zum Auffinden von/Umgang mit linguistischen
Datenbanken.
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Entsprechend der Qualifikationsziele Vorlesungen und Übungen
als Lehrveranstaltungsformen. Je nach Umfang ein oder zwei
Lehrveranstaltungen.
Lehr- und
Prüfungssprache
Deutsch oder Englisch in Abhängigkeit davon, ob die jeweilige
LV aus dem Lehrprogramm des FB 09 oder 10 gewählt wird.
Voraussetzungen für
die Teilnahme keine
Verwendbarkeit des
Moduls
Pflichtmodul für den B.A. Das Modul sollte frühzeitig im
Studium absolviert werden. Es bildet die Voraussetzung für den
Besuch von Lehrveranstaltungen aus den Modulen Linguistische
Vertiefungen und Berufsorientierte Anwendungen.
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Studienbegleitend im Rahmen der jeweiligen Lehrveranstaltung;
z.B. Klausur; praktische Erprobung der erlernten Methoden.
Arbeitsaufwand
Lehrveranstaltungszeit 60 Stunden
oder entsprechende Arbeit mit Selbststudienmaterial
Nacharbeit, Aufgaben 30 Stunden
studienbegleitende Lektüre 30 Stunden
Prüfungsvorbereitung 60 Stunden
Noten Die Note ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungsleistungen.
Turnus des Angebots In jedem Studienjahr (mit wechselnden Schwerpunkten)
Dauer des Moduls In der Regel ein Semester
Modulbezeichnung Modul 7: Fremdsprache – Grundstufe
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
18
Inhalt und
Qualifikationsziel
Kommunikationskompetenz in den Fertigkeiten:
- Hörverstehen (Normalbedingungen),
- Sprechen, besonders Führen einfacher Gespräche,
- Leseverstehen (alltagssprachliche Texte),
- Schreiben (alltagssprachliche Texte.
Ziel:
Erreichen des Niveaus B1 nach dem Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für Sprachen
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Sprachpraktische Übungen je nach Organisation des Umfangs in
der Sprache; sowohl Übungen getrennt nach Fertigkeitsbereichen
wie integrierte möglich. Bis zu 4 Punkten können im
Selbstlernzentrum des Sprachenzentrums erworben werden.
Lehr- und
Prüfungssprache
Lehre in der Fremdsprache (bei Französisch, Spanisch, Italienisch,
Russisch), sonst in deutscher Sprache; Prüfungen in der
Fremdsprache und Deutsch
Voraussetzungen für
die Teilnahme
Keine; für Lesen und Schreiben das Propädeutikum zur
deutschen Grammatik
Verwendbarkeit des
Moduls Wahlpflichtmodul im B.A; Voraussetzung für Aufbaustufe
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Schriftliche und/oder mündliche Modulprüfung; außerdem
Vorleistungen (Tests und andere Leistungsanforderungen in den
jeweiligen Übungen)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit (6 SWS) 90 Std.
Hausaufgaben 90 Std.
Nachbereitung 120 Std.
Prüfungsvorbereitung 60 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus der Note der Modulprüfung.
Turnus des Angebots Alle zwei Semester; in Spanisch jedes Semester
Dauer des Moduls Drei Semester
Modulbezeichnung Modul 8: Fremdsprache – Aufbaustufe
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Vertiefte Kommunikationskompetenz in den Fertigkeiten:
- Hörverstehen (auch unter erschwerten Bedingungen)
- Sprechen, incl. Argumentieren, Diskutieren, Moderieren
- Leseverstehen (auch wissenschaftssprachl. Texte)
- Schreiben, auch auf mehreren Stilebenen, die produktiven
Fertigkeiten partner- bzw. zielgruppenorientiert
Ziel:
- Erreichen des Niveaus C1 nach dem Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für Sprachen
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Sprachpraktische Übungen je nach Organisation des Umfangs in
der Sprache; sowohl Übungen getrennt nach Fertigkeitsbereichen
wie integrierte möglich. Bis zu 4 Punkten können im
Selbstlernzentrum des Sprachenzentrums erworben werden.
Lehr- und
Prüfungssprache
Lehre in der Fremdsprache (bei Englisch, Französisch,
Spanisch, Italienisch, Russisch), sonst in deutscher Sprache;
Prüfungen in der Fremdsprache und Deutsch
Voraussetzungen für Modulprüfung Grundstufe oder entsprechende Vorkenntnisse
19
die Teilnahme
Verwendbarkeit des
Moduls Wahlpflichtmodul im B.A.
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Schriftliche und/oder mündliche Modulprüfung; außerdem
Vorleistungen (Tests und andere Leistungsanforderungen in den
jeweiligen Übungen)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit (6 SWS) 90 Std.
Hausaufgaben 90 Std.
Nachbereitung 120 Std.
Prüfungsvorbereitung 60 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus der Note der Modulprüfung.
Turnus des Angebots Alle zwei Semester; in Spanisch jedes Semester
Dauer des Moduls Drei Semester
Modulbezeichnung Modul 9: Weitere Fremdsprache – Grundstufe
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Kommunikationskompetenz in den Fertigkeiten:
- Hörverstehen (Normalbedingungen),
- Sprechen, besonders Führen einfacher Gespräche,
- Leseverstehen (alltagssprachliche Texte),
- Schreiben (alltagssprachliche Texte.
Ziel:
Erreichen des Niveaus B1 nach dem Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für Sprachen
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Sprachpraktische Übungen je nach Organisation des Umfangs in
der Sprache; sowohl Übungen getrennt nach Fertigkeitsbereichen
wie integrierte möglich. Bis zu 4 Punkten können im
Selbstlernzentrum des Sprachenzentrums erworben werden.
Lehr- und
Prüfungssprache
Lehre in der Fremdsprache (bei Französisch, Spanisch, Italienisch,
Russisch), sonst in deutscher Sprache; Prüfungen in der
Fremdsprache und Deutsch
Voraussetzungen für
die Teilnahme
Keine; für Lesen und Schreiben das Propädeutikum zur
deutschen Grammatik
Verwendbarkeit des
Moduls Wahlpflichtmodul im B.A; Voraussetzung für Aufbaustufe
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Schriftliche und/oder mündliche Modulprüfung; außerdem
Vorleistungen (Tests und andere Leistungsanforderungen in den
jeweiligen Übungen)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit (6 SWS) 90 Std.
Hausaufgaben 90 Std.
Nachbereitung 120 Std.
Prüfungsvorbereitung 60 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus der Note der Modulprüfung.
Turnus des Angebots Alle zwei Semester
Dauer des Moduls Drei Semester
20
Modulbezeichnung Modul 10: Weitere Fremdsprache – Aufbaustufe
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Vertiefte Kommunikationskompetenz in den Fertigkeiten:
- Hörverstehen (auch unter erschwerten Bedingungen)
- Sprechen, incl. Argumentieren, Diskutieren, Moderieren
- Leseverstehen (auch wissenschaftssprachl. Texte)
- Schreiben, auch auf mehreren Stilebenen, die produktiven
Fertigkeiten partner- bzw. zielgruppenorientiert
Ziel:
- Erreichen des Niveaus C1 nach dem Gemeinsamen europäischen
Referenzrahmen für Sprachen
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Sprachpraktische Übungen je nach Organisation des Umfangs in
der Sprache; sowohl Übungen getrennt nach Fertigkeitsbereichen
wie integrierte möglich. Bis zu 4 Punkten können im
Selbstlernzentrum des Sprachenzentrums erworben werden.
Lehr- und
Prüfungssprache
Lehre in der Fremdsprache (bei Englisch, Französisch,
Spanisch, Italienisch, Russisch), sonst in deutscher Sprache;
Prüfungen in der Fremdsprache und Deutsch
Voraussetzungen für
die Teilnahme Modulprüfung Grundstufe oder entsprechende Vorkenntnisse
Verwendbarkeit des
Moduls Wahlpflichtmodul im Bachelorstudiengang
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Schriftliche und/oder mündliche Modulprüfung; außerdem
Vorleistungen (Tests und andere Leistungsanforderungen in den
jeweiligen Übungen)
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit (6 SWS) 90 Std.
Hausaufgaben 90 Std.
Nachbereitung 120 Std.
Prüfungsvorbereitung 60 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus der Note der Modulprüfung.
Turnus des Angebots Alle zwei Semester
Dauer des Moduls In der Regel 3 Semester
Modulbezeichnung Modul 11: Schreibpraxis Englisch
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Basiskenntnisse in
- Textsorten,
- Textstruktur, -kohärenz, -kohäsion,
- Konversationsmaximen,
- Höflichkeitsmaximen, als Grundlage für:
Fertigkeiten im Entwerfen, Schreiben u. Optimieren von:
- Alltagstextsorten (einfachen bis anspruchsvollen Niveaus)
wie Anzeigen, Ankündigungen, Einladungen etc.
- Briefen (einfachen bis anspruchsvollen Niveaus) wie Leserbriefen,
Bewerbungsschreiben, Mahn- und Beschwerdebriefen
etc.
- Akademische Textsorten wie Note-Taking, Précis, Abstract,
Essays, Handouts für mündliche Präsentation, Term Papers,
21
Rezensionen,
jeweils zielgruppen- bzw. partnerorientiert
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen 3 Übungen: General Writing I and II, Academic Writing
Lehr- und
Prüfungssprache Englisch
Voraussetzungen für
die Teilnahme Keine; General Writing I vor II und Academic Writing
Verwendbarkeit des
Moduls Pflichtmodul im B.A.; (Wahlpflichtmodul in L 3)
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Schriftliche Modulprüfung (= Abschlussklausur General
Writing II oder Academic Writing I); außerdem als Vorleistungen
schriftliche Hausaufgaben und Abschlussklausuren in den
anderen beiden Übungen
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit (6 SWS) 90 Std.
Vorbereitung, Basislektüre 60 Std.
Hausaufgaben 120 Std.
Prüfungsvorbereitung 90 Std.
Noten Die Note der Abschlussklausur
Turnus des Angebots General Writing I jedes Semester, General Writing II und
Academic Writing mindestes jedes 2. Semester
Dauer des Moduls Drei Semester
Modulbezeichnung Modul 12: Sprachwissenschaftliche und kulturelle Basis
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Inhalt:
- Sprach- und Kulturwissenschft, Landeskunde, aus den
Bereichen
o Sprachstruktur und Sprachvergleich,
o Sprachgebrauch,
o Sprache in Gesellschaft und Kultur,
o Landeskunde
Ziel:
- Sprachwissenschaftliche und kulturelle Fundierung und
Ergänzung der Module zur gewählten Fremdsprache,
- Einordnung der Sprachkenntnisse in größere Zusammenhänge;
historisch, sprachtypologisch und kulturell.
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen Vorlesung, ergänzende Übungen und Seminare
Lehr- und
Prüfungssprache
Deutsch und Fremdsprache (bei Englisch, romanische Sprachen,
Russisch), sonst in deutscher Sprache
Voraussetzungen für
die Teilnahme Grudnstufenmodul in der Fremdsprache, Propädeutikum
Verwendbarkeit des
Moduls Pflichtmodul B.A.
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Klausuren und Hausaufgaben, eventuell Referate, aus den
Lehrveranstaltungen
22
Arbeitsaufwand
Präsenzzeit (6 SWS) 90 Std.
Vorbereitung, Lektüre 120 Std.
Nachbereitung 60 Std.
Prüfungsvorbereitung 90 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der Teilprüfungsleistungen.
Turnus des Angebots jedes 2. Semester
Dauer des Moduls Drei Semester
Modulbezeichnung Modul 13: Linguistische Vertiefungen
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Inhalte aus den übrigen linguistischen Modulen werden, bezogen
auf das angestrebte Berufsfeld, vertieft und besonders durch die
folgenden Inhalte ergänzt:
- Sprachtechnologie,
- Sprachdynamik,
- Kognitive Linguistik,
- Pragmatik,
- Kontrastive Linguistik,
- Phonetik.
Ziele:
- Anwendung der Linguistikkenntnisse aus dem Studium,
- Vertrautheit mit Ansätzen und Ergebnissen neuerer
Linguistik.
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen Zwei Lehrveranstaltungen, die sich thematisch ergänzen.
Lehr- und
Prüfungssprache Deutsch oder Englisch
Voraussetzungen für
die Teilnahme Module Propädeutikum, Sprachliche Strukturen I, II
Verwendbarkeit des
Moduls Pflichtmodul im B.A. Sprache und Kommunikation
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Teilnahme an einführender Veranstaltung (Vorlesung, Übung)
und an einem Hauptseminar
Arbeitsaufwand
Lehrveranstaltungszeit (4 Semesterwochenstunden) 60 Std.
Vorbereitungszeit 90 Std.
Klausurvorbereitung 60 Std.
Vorbereitung Referat 60 Std.
Hausarbeit in Hauptseminar 90 Std.
Noten Die Note ergibt sich aus der Note für die Hausarbeit.
Turnus des Angebots Das Modul wird in jedem Semester angeboten.
Dauer des Moduls Zwei Semester.
23
Modulbezeichnung Modul 14: Berufsorientierte Anwendungen
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
Ziele:
- Selbständige, problemorientierte und anwendungsorientierte
Vertiefung eines spezifischen linguistischen Berufs- oder
Anwendungsfeldes
- Berufsorientierte Spezialisierung
- Linguistikspezifische Medienkompetenz
Berufsorientierte Anwendungsbereiche:
− Deutsch als Fremdsprache
− Erforschung, Diagnose und Therapie von Sprach- und
Sprechstörungen
− Korpusbasierte Analysen
− Kommunikation in Institutionen
− Sprachtechnologie
− Korpuslinguistik
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
In der Regel zwei Lehrveranstaltungen zu berufsfeldbezogenen
Themen
Lehr- und
Prüfungssprache Deutsch oder Englisch
Voraussetzungen für
die Teilnahme Erfolgreicher Abschluss der Module im Bereich Linguistik
Verwendbarkeit des
Moduls
Pflichtmodul im Bachelorstudiengang Sprache und
Kommunikation
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Referat und Hausarbeit (Hauptseminar)
Projektbezogene Anwendungen (z.B.: Fallbeschreibung, Lehrbuchanalyse,
Übungskonzept, Textanalyse, Kommunikationsberatungskonzept,
Softwareanwendung u.a.) für die Übung
Arbeitsaufwand
Lehrveranstaltungszeit 60 Std.
Nacharbeit 40 Std.
Literatur 80 Std.
Vorbereitung mündlicher Seminarleistungen 40 Std.
Vorbereitung Referat 40 Std.
Hausarbeit (HS) 100 Std.
Für Deutsch als Fremdsprache auch als Selbststudienmaterial
Noten Die Modulnote ergibt sich aus dem gewichteten Mittel der
Teilprüfungsleistungen.
Turnus des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls Zwei Semester
Modulbezeichnung Modul 15: Nichtlinguistisches Wahlmodul
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
24
Inhalt und
Qualifikationszie1l
Modul zur individuellen Profilbildung der Studierenden außerhalb
der Sprachwissenschaften.
Qualifikationsziele:
− Erwerb von Grundkenntnissen und –fertigkeiten in einem
Wissenschaftsgebiet außerhalb der Sprachwissenschaften,
das eine sinnvolle Verbindung zum B.A. “Sprache und
Kommunikation” und zu einer projektierten Berufstätigkeit
in eben diesem Anwendungsfeld konstituiert.
Berufsrelevante Schlüsselqualifikationen:
− wissenschaftliche Grundlagen im angestrebten Berufsfeld,
− wissenschaftsübergreifender Qualifikationserwerb.
Bisherige Vereinbarungen:
− Wahlmodul Friedens- und Konfliktforschung (Zentrum für
Friedens- und Konfliktforschung, FB 03)
− Wahlmodule aus dem B.A. „Historische Sprach-, Text- und
Kulturwissenschaften“
o Historisch-vergleichende Sprachwissenschaft (S1
oder S2)
o Modul S4: Geschichte alter Sprachen: Latein
o Modul S5: Textsorte und Sprachform: Griechische
Sprachgeschichte
− Wahlmodul aus dem B.A. „Vergleichende Kultur- und
Religionswissenschaft “; Exportmodul (bestehend aus
Einführungsmodul Allgemeine Kulturwissenschaft und
Basismodul Gesellschaft, Kultur und Religion)
− Wahlmodule aus dem B.A. Japanwissenschaften (setzen
Teilnahme an Sprachkursmodulen voraus):
o Japanische Geschichte der Neuzeit (6 ECTS)
o Gesellschaft Japans (6 ECTS)
o Japanische Wirtschaft (6 ECTS)
o Japanische Religionen (6 ECTS)
o Japanisches Recht (6 ECTS)
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Je nach Wahl des Schwerpunktes bieten sich unterschiedliche
Lehrveranstaltungsformen an. Die Auswahl wird hier bewusst
offen gehalten; aufgrund des Übersichtscharakters dieses
Moduls erscheinen Vorlesungen und Übungen besonders
geeignet.
Lehr- und
Prüfungssprache In der Regel Deutsch
Voraussetzungen für
die Teilnahme Keine
Verwendbarkeit des
Moduls
Das Modul sollte in der mittleren Studienphase absolviert
werden, d.h. zu einem Zeitpunkt, an dem die Studierenden sich
für eine berufliche Perspektive entschieden haben.
1 Dieses Modul ist aufgrund seiner Konzeption in hohem Maße abhängig vom Lehrangebot sämtlicher potentiell
relevanter Fachbereiche. Da in diesen zum gegenwärtigen Zeitpunkt der Prozess der Modularisierung der
Studiengänge noch nicht abgeschlossen ist, kann noch kein entsprechender Wahlpflichtkatalog erstellt werden.
Dieser ist geplant und wird baldmöglichst nachgeholt. Bis dahin ist eine verbindliche Festlegung von
Lehrinhalten, aber auch Prüfungsformen und Berechnung des Arbeitsaufwands nicht möglich. Soweit
Absprachen über Modulübernahme stattgefunden haben, sind die Module hier aufgeführt.
25
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Die Prüfungsleistungen richten sich nach den Anforderungen
des jeweiligen Modulanbieters.
Arbeitsaufwand
Präsenzunterricht 120 Stunden
Nacharbeit 80 Stunden
studienbegleitende Lektüre 80 Stunden
Prüfungsvorbereitung. 80 Stunden
Noten Die Notenvergabe erfolgt gemäß den Festlegungen des hier
gewählten Moduls
Turnus des Angebots Nach Maßgabe des Modulanbieters.
Dauer des Moduls In der Regel zwei Semester (nach Maßgabe des Modulanbieters)
Modulbezeichnung Modul 16: Praktikum
Leistungspunkte 18 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
– Entwicklung praktischer Erfahrungen in einem studienfachrelevanten
Einsatzgebiet mit besonderer Berücksichtigung
eines oder mehrerer der folgenden Schwerpunkte: innerbetriebliche
Kommunikation, Sprache und Werbung, Öffentlichkeitsarbeit,
interkulturelle Kommunikation, Sprachdatenverarbeitung,
Sprachstörungen, Sprachunterricht,
– Erwerb von Kenntnissen über die Aufgabenstellungen und
die Verfassung der Organisation, in der das Praktikum
absolviert wird, sowie über die Gestaltung der jeweiligen
Arbeitsprozesse.
– Entwicklung von Perspektiven für das weitere Studium und
die spätere berufliche Tätigkeit,
– Eröffnung des Feldzugangs für solche Studierende, deren
Abschlussprojekt in inhaltlichem Zusammenhang mit der
jeweiligen Praktikumsstelle steht..
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Praktische Arbeit in außeruniversitären Einrichtungen; Erstellung
eines schriftlichen Praktikumsberichts
Lehr- und
Prüfungssprache
Deutsch; beim Absolvieren des Praktikums im Ausland auch
andere Sprache
Voraussetzungen für
die Teilnahme Studium von mindestens einem Semester
Verwendbarkeit des
Moduls Bachelorstudiengang Sprache und Kommunikation
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Absolvieren eines mind. achtwöchigen außeruniversitären Praktikums
und Vorlage eines Praktikumsberichts. Zu weiteren
Einzelheiten siehe die Praktikumsordnung vom 13. 7. 2004.
Arbeitsaufwand
Finden und Vorbereitung Praktikum 60 Stunden
Praktikum (8 Wochen Arbeitszeit) 320 Stunden
Praktikumsbericht. 160 Stunden
Noten Die Modulnote ist die Note für den Praktikumsbericht.
Turnus des Angebots Entfällt
Dauer des Moduls Das Praktikum kann in allen Semesterferien absolviert werden.
26
Modulbezeichnung Modul 17: Bachelorarbeit
Leistungspunkte 12 ECTS-Punkte
Inhalt und
Qualifikationsziel
− Verfassen eines wissenschaftlichen Textes (Bachelor-
Arbeit)
− Hörerorientierte Präsentation der theorie- oder empirieorientierten
Ergebnisse
− Visualisierung von Arbeitsergebnissen
− Wissenschaftliche Disputation
Lehr- und Lernformen,
Veranstaltungstypen
Selbständige, problemorientierte Erarbeitung einer spezifischen
linguistischen Fragestellung
Verfassen eines wissenschaftlichen Textes unter Anleitung eines
Dozenten
Lehr- und
Prüfungssprache Deutsch, englisch und/oder eine romanische Sprache
Voraussetzungen für
die Teilnahme
Erfolgreicher Abschluss aller Module, mit Ausnahme der
Module 8, 10, 12 und 14
Verwendbarkeit des
Moduls
Pflichtmodul im Bachelorstudiengang Sprache und
Kommunikation
Voraussetzungen für
die Vergabe von
Leistungspunkten
Wissenschaftliche Bachelor-Arbeit und eine Präsentation der
Ergebnisse mit anschließender Disputation
Arbeitsaufwand
Literaturstudium, Recherche 40 Std.
Ausarbeitung der Bachelor-Arbeit 280 Std.
Vorbereitung auf Präsentation und Disputation 40 Std.
Noten Die Note setzt sich zusammen aus der Note der Bachelor-Arbeit
(75 %) und der Note zur Präsentation und Disputation (25%).
Turnus des Angebots Jedes Semester
Dauer des Moduls Ein Semester
27
Anlage 2: Exemplarischer Studienverlaufsplan – Module und ECTS-Punkte
Bereich Linguistik Bereich Fremdsprachen Bereich Berufsfeld ECTSPunkte
1. Semester 30
2. Semester
8
Propädeutikum
4
4
Sprachliche
Strukturen I
8
8
Fremdsprache
– Grundstufe
4
4
Schreibpraxis
Englisch
4
6
Nichtling.
Wahlmodul
6 26
Zwischen 2.
und 3.
Semester
18
Praktikum
18
3. Semester
12
Sprachliche
Strukturen II
4
Schreibpraxis
Englisch
20
4. Semester
12
Pragmatik,
Textlinguistik
4
Gesprächsanalyse,
Sprechwissenschaft
8 32
5. Semester
6
Empirische
Methoden, Statistik
4
Fremdsprache
– Aufbaustufe
8
8
Berufsorientierte
Anwendungen
4
26
6. Semester
4
Sprachwiss./
kult. Basis
8
4
Linguistische
Vertiefungen
8
12
Bachelorarbeit
28
28
Anlage 3: Praktikumsrichtlinie
Ordnung für das Praktikum
im Bachelorstudiengang Sprache und Kommunikation
§ 1 Allgemeines
(1) Im Studiengang „Sprache und Kommunikation“ (B.A.) wird das Absolvieren eines
Praktikums gefordert (§ 8 der Bachelorordnung ).
(2) Die Studierenden des Studiengangs „Sprache und Kommunikation“ bemühen sich
selbständig um eine Praktikumsstelle, die den Anforderungen der Studienordnung und den
jeweiligen inhaltlichen Interessen der Studierenden entspricht.
(3) Das erfolgreiche Absolvieren des Praktikums inklusive eines Praktikumsberichtes wird
mit 18 ECTS-Punkten zertifiziert.
§ 2 Ziele des Praktikums
Mit dem Praktikum werden folgende Zielsetzungen verfolgt:
– Entwicklung praktischer Erfahrungen in einem studienfachrelevanten Einsatzgebiet mit
besonderer Berücksichtigung eines oder mehrerer der folgenden Schwerpunkte: innerbetriebliche
Kommunikation, Sprache und Werbung, Öffentlichkeitsarbeit, interkulturelle
Kommunikation, Sprachdatenverarbeitung, Sprachstörungen, Sprachunterricht.
– Erwerb von Kenntnissen über die Aufgabenstellungen und die Verfassung der Organisation,
in der das Praktikum absolviert wird, sowie über die Gestaltung der jeweiligen
Arbeitsprozesse.
– Entwicklung von Perspektiven für das weitere Studium und die spätere berufliche
Tätigkeit.
– Eröffnung des Feldzugangs für solche Studierende, deren Abschlussprojekt in inhaltlichem
Zusammenhang mit der jeweiligen Praktikumsstelle steht.
§ 3 Praktikumsstellen
(1) Das Praktikum kann bei öffentlichen Institutionen und gesellschaftlichen oder wirtschaftlichen
Organisationen jedweder Art absolviert werden, deren Tätigkeitsfelder deutlich
erkennbare Bezüge zu den Studieninhalten aufweisen.
(2) Die Praktikumsstelle kann im Ausland liegen.
(3) Die Studierenden konsultieren vor Aufnahme des Praktikums ihren Mentor/ihre Mentorin.
(4) Der Prüfungsausschuss entscheidet im Zweifelsfall darüber, ob die Anforderungen erfüllt
sind.
§ 4 Status der Studierenden im Praktikum
(1) Die Studentin oder der Student bleibt während der Zeit des Praktikums an der Philipps-
Universität Marburg mit allen Rechten und Pflichten von ordentlichen Studierenden immatrikuliert.
Sie oder er ist keine Praktikantin oder kein Praktikant im Sinne des Berufsbildungsgesetzes.
(2) Andererseits ist die Studentin oder der Student an die Vorschriften ihrer oder seiner
Praktikumsstelle gebunden, insbesondere was die Unfallverhütungsvorschriften, die Arbeitszeitordnung
sowie die Vorschriften über die Schweigepflicht betrifft.
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§ 5 Zeitpunkt und Dauer des Praktikums
(1) Als Praktikum kann nur eine Tätigkeit anerkannt werden, die ab dem Zeitpunkt der
Einschreibung für den B.A.-Studiengang „Sprache und Kommunikation“ ausgeübt wird.
(2) Das Praktikum dauert mindestens acht Wochen und wird vollständig in der vorlesungsfreien
Zeit absolviert.
(3) Es wird empfohlen, das Praktikum innerhalb der ersten beiden Studienjahre zu absolvieren.
(4) Über Abweichungen von den Regelvorgaben in Abs. 1 und Abs. 2 entscheidet der
Prüfungsausschuss.
§ 6 Anerkennung und Nachweise
(1) Der betreuende Mentor/die betreuende Mentorin berät die Studierenden vor Aufnahme des
Praktikums, entscheidet über die Anerkennung des Praktikums und benotet den
Praktikumsbericht.
(2) Der Nachweis über die Durchführung des Praktikums erfolgt durch
- eine schriftliche Bescheinigung der Praktikumsstelle über Praktikumszeiten und -inhalte,
in der die Durchführung des Praktikums bestätigt wird und
- einen Praktikumsbericht.
§ 7 Praktikumsbericht
(1) Nach dem Absolvieren des Praktikums wird ein Praktikumsbericht mit einem Umfang von
zehn bis maximal 15 Seiten vorgelegt, in dem die Praktikumseinrichtung, der formale Verlauf
sowie die inhaltlichen Arbeitsschwerpunkte des Praktikums skizziert werden.
(2) Aufbau und inhaltliche Aspekte des Praktikumsberichtes:
Der Praktikumsbericht soll in folgende Teile gegliedert sein:
– Titel
– Inhaltsverzeichnis
– Einleitung/Überblick
– Hauptteil
– Bilanz
– Literaturverzeichnis
a) Titel
Er enthält:
– die Bezeichnung des Praktikums, den thematischen Schwerpunkt des Berichts,
– den Namen der Praktikumseinrichtung, Zeit und Dauer des Praktikums, den Namen des
Mentors/der Mentorin in der Praktikumseinrichtung,
– den Namen des Mentors/der Mentorin für das Studium,
– Name, Anschrift (inkl. E-Mail), Studienfächer, Semesterzahl des Verfassers/der
Verfasserin.
b) Inhaltsverzeichnis
Es gibt die Gliederung der Arbeit wieder.
c) Einleitung/Überblick
Die Einleitung soll zum einen das Interesse an dem jeweiligen Praxisfeld und den Erfahrungsprozess
bei der Suche nach einer geeigneten Praktikumseinrichtung dokumentieren. Der
Überblick soll so verfasst werden, dass dem Leser/der Leserin die Kerngedanken des Textes
deutlich werden.
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d) Hauptteil
Er enthält:
– Systematisierte Informationen über die Praktikumseinrichtung (Struktur, Organisationsaufbau,
Produkte und Dienstleistungen, Aufgabenbereiche; Mitarbeiter/Mitarbeiterin und
Klienten/Klientinnen bzw. Kunden/Kundinnen); dabei soll die Abteilung oder der Bereich,
in dem das Praktikum absolviert wurde, dargestellt werden.
– Eine ausführliche Beschreibung der eigenen Tätigkeiten im Praktikum und des Prozesses,
in den die Tätigkeiten eingebunden sind, die Qualifikationsanforderungen in diesem
Tätigkeitsfeld und eine Reflexion der eigenen Qualifikationen. (Welche fachlichen und
überfachlichen Qualifikationen konnten eingesetzt werden?)
– Eine theoriegeleitete Auseinandersetzung mit einem praxisrelevanten Thema aus dem
Studium, das in einem Bezug zu den eigenen Tätigkeiten und Erfahrungen im Praktikum
stehen soll. Insbesondere soll eine Gegenüberstellung der theoretischen Ansätze und der
eigenen Erfahrungen im Praxisfeld erfolgen. Hier geht es vor allem um die kommunikations-
und sprachwissenschaftliche Reflexion des Praktikums.
Der Hauptteil muss als semantische Einheit erkennbar sein, d.h. die einzelnen Abschnitte
müssen miteinander in Beziehung gesetzt werden, so dass der rote Faden der Arbeit erkennbar
wird. Zur Erläuterung und Ergänzung der im Praktikum gewonnenen Erfahrungen können
auch Fallbeispiele herangezogen werden. Hier sind grundsätzlich die gesetzlichen
Datenschutzbestimmungen zu beachten.
e) Bilanz
Die Bilanz stellt eine persönliche, kritische Auseinandersetzung mit dem behandelten Thema
und dem Praxisfeld dar und soll die Perspektiven und Schlussfolgerungen für das weitere
Studium und für die Praktikumseinrichtung behandeln. Hierzu gehört auch die Beantwortung
der Frage, ob und inwieweit das Tätigkeitsfeld, in dem das Praktikum geleistet wurde, ein
Berufsfeld für Absolventen des Studiengangs „Sprache und Kommunikation“ ist bzw. sein
kann.
f) Literaturverzeichnis
Das Literaturverzeichnis enthält alle Publikationen, wenn möglich auch unveröffentlichte
Materialien der Praktikumseinrichtung, die für die Verfassung des Praktikumsberichtes
herangezogen wurden. Die Literaturangaben erfolgen nach alphabetischer Reihenfolge der
Autorennamen.
§ 8 Schweigepflicht
Die Studierenden unterliegen der Schweigepflicht über dienstliche Belange nach den
Anforderungen des Praktikumsgebers. Dem steht die Anfertigung von Berichten zu Studienzwecken
nicht entgegen. Soweit die Berichte Tatbestände enthalten, die der Schweigepflicht
unterliegen, darf eine Veröffentlichung nur mit Zustimmung der Praktikumsstelle erfolgen.